Assoziierte Projekte

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Tanja Henking

Kooperationsbeteiligte: Dr. med. Jakov Gather, Simone Efkemann, Anna Werning, Prof. Dr. med. Georg Juckel (Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin LWL-Universitätsklinikum Bochum); Prof. Dr. med. Tilman Steinert, Lukas Stürner (Klinik Psychiatrie und Psychotherapie I Universität Ulm)

Symptom Checker Apps (SCA) erlauben Anwender*innen via App Krankheitssymptome einzugeben, die mittels KI-basierter Algorithmen eine mögliche Diagnose ermitteln sowie eine Handlungsempfehlung auf dem Smartphone anzeigen. Im Projekt CHECK.APP werden grundlegende ethische, rechtliche und soziale Fragen, die solche Apps aufwerfen, untersucht. Die Studie findet in Zusammenarbeit mit Forscher*innen der Universität Tübingen sowie dem Universitätsklinikum Tübingen statt. Das Verbundprojekt ist Teil der Fördermaßnahme "Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSA) der Digitalisierung von Big Data und Künstlicher Intelligenz in der Gesundheitsforschung und -Versorgung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Auswirkungen der neuen Technologien auf Wissenschaft und Gesellschaft zu untersuchen und auf einen gesellschaftlich akzeptierten und verantworteten Rahmen für ihren Einsatz hinzuwirken.

Das Teilprojekt Recht fokussiert in enger Zusammenarbeit mit dem Teilprojekt Ethik die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Interaktion zwischen Ärzt*innen und Patient*innen sowie auf das Verhalten und die eigene Wahrnehmung als Patient*in. Dabei werden auch mögliche Grenzverschiebungen in der Wahrnehmung von Krankheit und Gesundheit untersucht. Sie können nicht nur Auswirkungen auf die Versorgung und Steuerung von Patient*innen, sondern auch auf das Verhältnis von Ärzt*innen und Patient*innen haben. Dies berührt rechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Patientenrechtegesetz, Haftungsrecht, Verbraucherschutz- sowie das Datenschutzrecht. Patientenautonomie einschließlich einer Datenautonomie stehen dabei im Vordergrund. Diese können durch SCA gefördert werden, sie können aber auch in Gefahr geraten, wenn hierdurch Körperbewusstsein, Vertrauen ins medizinische Versorgungssystem oder in einzelne Ärzt*innen geschwächt werden. Ebenso ist zu bedenken, dass die Nutzung von SCA Verantwortungszuschreibungen bedingen kann. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Teilbereichen sollen differenzierte Handlungsempfehlungen für Betroffene, Entwickler*innen und Entscheidungsträger*innen abgeleitet werden.

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. (Teilprojektleitung), Dr. Malte Klemmt

Kooperationsbeteiligte: Prof. Dr. Stefanie Joos (Gesamtprojektleitung), Prof. Dr. Monika A. Rieger, Dr. Roland Koch, Dr. Christine Preiser (jeweils Universitätsklinikum Tübingen); Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing, Prof. Dr. Hans-Joerg Ehni, Dr. Robert Ranisch, Regina Müller M.A. (jeweils Universität Tübingen)

Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Förderung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMBF

Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einem massiven Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte einer Person dar und bedürfen daher einer besonderen Rechtfertigung. In unserem Forschungsprojekt untersuchen wir die Anwendung von FeM in Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen. Diese Zielgruppe hat in bisherigen Untersuchungen kaum Beachtung gefunden. Die Erstellung des Gutachtens im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP Bayern) soll diese Forschungslücke schließen und dabei einen ersten Überblick über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen in diesem Setting bieten. Dafür arbeiten wir mit unseren Projektpartner*innen aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Es wird u.a. der Frage nachgegangen, welche freiheitsentziehenden Maßnahmen wann, wie, wie oft und in welchen Situationen durchgeführt werden. Werden sie fach- und sachgerecht angewandt und auf welche Begründungen stützt sich die Anwendung? Außerdem untersuchen wir mögliche Alternativen. Gibt es bauliche oder personelle Besonderheiten, die die Vermeidung von FeM begünstigen? Wie wirken sich Alternativen auf Bewohnende und die Atmosphäre in der Einrichtung aus? Zur Beantwortung dieser Fragen nutzen wir einen Mixed-Methods Ansatz (u.a. Literaturanalyse, teilnehmende Beobachtungen, Fragebogenvollerhebungen).

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Tanja Henking LL.M., Dr. Malte Klemmt

Kooperationsbeteiligte: Thomas Schmitt-Schäfer (transfer - Unternehmen für soziale Innovation), Prof. Dr. Peter Brieger (kbo-Isar-Amper Klinikum)

Projektlaufzeit: 2020 - 2022

Förderung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP Bayern)

Mangelhaftes Wissen sowie falsche Vorstellungen über Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) seitens der Health Professionals und Bürger*innen führen dazu, dass deren Potential nicht ausgeschöpft wird. In diesem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Drittmittelprojekts werden zunächst Art und Ausmaß dieser Wissensdefizite mittels eines Befragungsinstruments für verschiedene Berufsgruppen der Health Professionals und für Bürger*innen quantifiziert. Aufbauend auf den Ergebnissen der Befragung soll eine zielgruppenorientierte Informationsvermittlung in Form von Fortbildungsveranstaltungen entwickelt und evaluiert werden. Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz zu Vorsorgedokumenten unter den Health Professionals und der Bevölkerung zu verbessern und damit einhergehend die Patientenautonomie zu fördern.

Mangelnde Informiertheit von Health Professionals (HP) in Bezug auf Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) zeigt sich vornehmlich in Irrtümern über Art, Inhalt und Reichweite dieser Instrumente. Fehlvorstellungen (z.B. "Patientenverfügungen müssen notariell beurkundet sein.") der HP wie auch der zu Beratenden tragen dazu bei, dass das Potenzial der Instrumente nicht ausgeschöpft wird. Ziel des Projekts ist es, Art und Ausmaß der Wissensdefizite zu quantifizieren und die Gesundheitskompetenz diesbezüglich über eine zielgruppengerechte Informationsvermittlung zu verbessern. Zielgruppen sind zum einen HP verschiedener Berufsgruppen und Settings, bei denen die Beratung zu Vorsorgedokumenten nicht primär Ausbildungsbestandteil ist, zum anderen die beratenden Personen. Aufbauend auf einer Befragung von HP und zu Beratenden werden für beide Zielgruppen Informationskonzepte-/Fortbildungsmodule (face-to-face und E-Learning) entwickelt und formativ evaluiert. Eine Disseminationsstrategie wird erarbeitet.

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Prof. Dr. phil. Silke Neuderth, Franziska Zehl, M.A.

Kooperationsbeteiligte: Prof. Dr. Birgitt van Oorschot (Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg), Prof. Dr. Michael Schuler (HSG Bochum/JMU Würzburg, Klinische Epidemiologie), Gesundheitsregion Plus Stadt und Landkreis Würzburg, Zentrum Patientenschulung und Gesundheitsförderung e.V., Netzwerk Rehabilitationsforschung in Bayern

Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Förderung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMG

 

 

Die Patientenautonomie nimmt im Gesundheitswesen eine Schlüsselrolle ein. Im Allgemeinen gilt, dass sie durch eine informierte Einwilligung erreicht wird. Aufgrund bestimmter Krankheiten kann die Fähigkeit, eine informierte Einwilligung anzugeben (Einwilligungsfähigkeit) beeinträchtigt oder nicht vorhanden sein. Im von der VW-Stiftung geförderten Projekt SMART untersuchen wir gemeinsam mit unseren Projektpartner*innen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der OTH Regensburg, ob und inwieweit durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) aktuelle Herausforderungen bei der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit überwunden werden können und welche neuen ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen sich durch einen möglichen KI-Einsatz ergeben.

Trotz der zentralen Rolle, die die informierte Einwilligung im Gesundheitswesen einnimmt und einer Vielzahl verfügbarer standardisierter Beurteilungsinstrumente ist die tatsächliche Bewertung der Fähigkeit oft mit Problemen behaftet. Zum einen legen die Instrumente den Fokus auf kognitive und verbale Fähigkeiten der Patient*innen (emotionale werden eher vernachlässigt). Hinzu kommt, dass subjektive Faktoren des Arztes oder der Ärztin, der oder die die Bewertung übernimmt, beeinflussen können. Bislang gibt es im Bereich der KI keine Anstrengungen, um die Einschränkungen bei der Beurteilung der Einwilligungs- bzw. Entscheidungsfähigkeit der Patient*innen zu überwinden. In unserem Projekt untersuchen wir die Rolle, die KI in diesem Bereich einnehmen kann. Dazu bilden wir ein interdisziplinäres Netzwerk von Wissenschaftler*innen, um die mit einer Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit der Patient*innen verbundenen Schwächen und Einschränkungen herauszuarbeiten. Ergänzt werden die Arbeiten durch eine empirische Vorstudie mit Fokusgruppen. Auf Grundlagen dieser Ergebnisse gehen wir der Frage nach, ob und wie die Übertragung dieser Erkenntnisse in KI-Systeme technisch möglich und sozial, politisch, rechtlich und ethisch wünschenswert ist.

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Tanja Henking LL.M., Andrea Weber M.Sc.

Kooperationsbeteiligte: Prof. Dr. Heiner Fangerau, Vasilija Rolfes M.A., Uta Bittner M.A. (jeweils Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Christoph Palm, Prof. Dr. Karsten Weber, Helene Gerhardts M.A., Linda Kokott M.A. (jeweils OTH Regensburg)

Projektlaufzeit: 2020 - 2021

Förderung: VW-Stiftung (Planning Grant)

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der VW-Stiftung